Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Zielsetzung: Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb schützt Unternehmen, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und trägt zur Lauterkeit und Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs bei.

Kernpunkte des UWG:

  • Irreführung und Täuschung: Verbot der irreführenden Werbung und falschen Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen.
  • Vergleichende Werbung: Zulässigkeit unter bestimmten Bedingungen, sofern sie nicht irreführend ist.
  • Unzumutbare Belästigungen: Verbot von Werbemaßnahmen, die als belästigend empfunden werden können, z.B. Spam-E-Mails.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen:

  • Abmahnungen: Häufig erste Maßnahme bei festgestellten Verstößen.
  • Unterlassungsansprüche: Forderung, die unlautere Handlung zu unterlassen.
  • Schadensersatzansprüche: Anspruch auf Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden.

Bedeutung für die Kundenbeziehung:

  • Vertrauensbildung: Einhaltung des UWG fördert das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen.
  • Transparenz: Klare und ehrliche Kommunikation stärkt die Kundenbindung.