02 - Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Zielsetzung: Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb schützt Unternehmen, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und trägt zur Lauterkeit und Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs bei.
Kernpunkte des UWG:
- Irreführung und Täuschung: Verbot der irreführenden Werbung und falschen Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen.
- Vergleichende Werbung: Zulässigkeit unter bestimmten Bedingungen, sofern sie nicht irreführend ist.
- Unzumutbare Belästigungen: Verbot von Werbemaßnahmen, die als belästigend empfunden werden können, z.B. Spam-E-Mails.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen:
- Abmahnungen: Häufig erste Maßnahme bei festgestellten Verstößen.
- Unterlassungsansprüche: Forderung, die unlautere Handlung zu unterlassen.
- Schadensersatzansprüche: Anspruch auf Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden.
Bedeutung für die Kundenbeziehung:
- Vertrauensbildung: Einhaltung des UWG fördert das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen.
- Transparenz: Klare und ehrliche Kommunikation stärkt die Kundenbindung.