Wilkommen im Wiki!Teil 2 der Abschlussprüfung - 03 Wirtschafts- und Sozialkunde02 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (⌡ 4111 Nr. 2)09. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern09. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreternZuletzt aktualisiert am Apr. 7, 2024