Wilkommen im Wiki!Teil 2 der Abschlussprüfung - 03 Wirtschafts- und Sozialkunde02 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (⌡ 4111 Nr. 2)09. Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreternBetriebsverfassungsgesetzBetriebsverfassungsgesetzBetriebsverfassungsgesetzHier könnte Ihr Text stehenZuletzt aktualisiert am Apr. 7, 2024← Betriebsvereinbarungen bzw. Personalvertretung auf Grundlage des Personalvertretungsgesetzes Jugend- und Auszubildendenvertreter und deren Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte →